Spindordnung

Präambel

Diese Spindordnungist dazu gedacht, die Vergabe der Vorklinik-sowie der Klinikspinde in den Räumen … in der Universität Ulm zu regeln.

§1 Voraussetzungen

Zur Spindnutzung berechtigt sind alle eingeschriebenen Studenten des Studiengangs Zahnmedizin an der Universität Ulm. Voraussetzung für die Nutzung der Spinde ist die Registrierung bei der Fachschaft Zahnmedizin Ulm.

§2 Vergabe und Registrierung

Die Spindvergabe übernimmt die Fachschaft Zahnmedizin Ulm. Vor Registrierung darf sich jeder Studierende einen Spind in der jeweiligen Umkleide mit eigenem Schloss reservieren. Anschließend muss sich jeder in das Formular auf der Homepage der Fachschaft Zahnmedizin Ulm mit der reservierten Spindnummer eintragen. Dies gilt zunächst als Antragstellung. Der Antragsteller erhält nach Registrierung eine Bestätigung seiner angegebenen Daten. Nach Bezahlung der Gebühr wird die Spindnummer per E-Mail akzeptiert. Sollte die Gebühr nicht innerhalb von 14 Tagen entrichtet worden sein, behält sich die Fachschaft Zahnmedizin Ulm vor, den Spind zu öffnen und das Schloss zu entfernen. Dabei hat der Antragsteller keinerlei Recht auf Entschädigung für das Schloss.

§3 Nutzung

Die Nutzung des Spinds umfasst die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände, Arbeitsmaterialien und -kleidung. Die Lagerung von verderblichen Lebensmitteln über einen Zeitraum von mehr als einem Tag ist untersagt. Der Nutzer verpflichtet sich, den Spind nicht zu verunreinigen. Der Spind ist sorgfältig zu behandeln und stets abgeschlossen zu halten. Schäden am Spind sind der Fachschaft Zahnmedizin Ulm unverzüglich zu melden.

§4 Spindbegrenzung

Jedem Studierenden darf ein Spind zugeteilt werden. Studierenden der Vorklinik stehen die Spinde 1 – 112 (Vorklinikumkleide) zur Verfügung. Studierenden der Klinik 1 – 158 (Klinikumkleide – Damen) und 159 – 278 (Klinikumkleide – Herren).

§5 Zuteilungsreihenfolge

DieVergabe freier Spinde erfolgt nach der Reihenfolge des Zeitpunkts der Registrierung. Nicht berücksichtigte Antragsteller werden auf einer Warteliste registriert.

§6 Haftung

Jeder Nutzer ist selbst für den Inhalt seines Spinds verantwortlich. Aus dem Nutzungsrecht kann kein rechtlicher Anspruch gegenüber der Fachschaft Zahnmedizin Ulm abgeleitet werden. Darüber hinaus haftet der Spindnutzer für den Inhalt und die Sauberkeit des Spinds. Die Nutzung der Spinde geschieht auf eigene Gefahr. Der Fachschaft Zahnmedizin Ulmhaftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Nutzung des Spinds entstehen. Siehaftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder Schäden, die dem Nutzer durch Dritte entstehen.

§7 Gebühren

Für die Nutzung des Spinds muss für die Dauer der Vorklinik und Klinik jeweils eineGebührin Höhe von 10 Euro entrichtet werden. Alle Einnahmen aus der Spindvergabe fließen in die ordentliche Tätigkeit der Fachschaft Zahnmedizin Ulm.

§8 Nutzungsdauer, Verlängerung und Kündigung

Der Nutzungszeitraum beginnt mit der Registrierung gemäß §2 und endet mit dem letzten Tag des letzten Vorklinik-bzw. Kliniksemesters. Das heißt der Nutzer verpflichtet sich nach bestandenem Physikum bzw. Staatsexamen den Spind vollständig zu räumen, zu reinigen und sein Schloss zu entfernen. Ist dies nicht der Fall behält sich die Fachschaft Zahnmedizin Ulm vor – ggf. auf Kosten des Nutzers – zu öffnen, zu räumen und zu reinigen. Der Inhalt des Spinds wird max. für ein Jahr aufbewahrt. Wird der Spind vorzeitig geräumt und nicht mehr genutzt, ist der Nutzer verpflichtet, dies der Fachschaft Zahnmedizin Ulm zu melden, damit der Spind anderweitig vergeben werden kann. Die Fachschaft Zahnmedizin Ulm behält sich außerdem vor, das Nutzungsrecht bei Verstößen gegen §§1 und 3 fristlos zu kündigen. Mit Kündigung endet der Nutzungszeitraum. Die Pflicht des Nutzers, seinen Spind vollständig zu räumen und zu reinigen, bleibt davon unangetastet.

§9 Daten des Nutzers

Der Nutzer erklärt sichdamit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Fachschaft Zahnmedizin Ulm ist nicht befugt, Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Person des Nutzers möglich sind, an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer versichert, dass die im Antrag gemachten Angaben richtig sind und verpflichtet sich gleichzeitig, der Fachschaft Zahnmedizin Ulm über etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich zu informieren.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte einer der obigen Paragraphen ungültig werden, behalten die anderen dennoch ihre Gültigkeit

Spindordnung der Fachschaft Zahnmedizin Ulm vom 08.06.2020